Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.03.2024 / 16:00 / Foto: Achgut.com / 16 / Seite ausdrucken

Eberhard Wein fragt – Broder und Steinhöfel antworten

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Hier ein kleiner Schriftwechsel mit ihm, der es wert ist, festgehalten zu werden.

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Er richtete heute Morgen um 09:33 Uhr die folgende „Presseanfrage“ an mich, die sich mit dem hier näher geschilderten Verfahren Broder versus Baden-Württemberg befasst. Zur Berichterstattung der Welt über die Sache siehe hier. Nachfolgend die Presseanfrage des Journalisten Wein, dem ich hier unter Ziffer 7. schon einmal einige Zeilen widmete:

„Sehr geehrter Herr Steinhöfel,

gerne würde ich kurz auf den Rechtsstreit Broder gegen Land Baden-Württemberg eingehen. Dazu wurde ja ein Vergleich getroffen. Gerne würde ich noch kurz wissen: Was hatten Sie genau gefordert? Ist der geschlossene Vergleich in diesem Zusammenhang ein Erfolg oder Misserfolg? Inwiefern ist „Nähe zur AfD“ aus Ihrer Sicht eine Beleidigung? Wäre „Nähe zur CDU“ oder „Nähe zu den Grünen“ auch eine Beleidigung?
Gerne können wir uns auch kurz unterhalten. Ich bin heute gut unter 0xxxxx zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank,
Eberhard Wein
Politik und Baden-Württemberg
Stuttgarter Zeitung | Stuttgarter Nachrichten“.

Henryk M. Broder und ich halten Transparenz auch im Zusammenspiel mit den Medien für ein hohes Gut und veröffentlichen daher hier nicht nur die „Presseanfrage“, sondern auch unsere Antwort darauf. Man wird in der Folge dann sehen können, ob und wie der Journalist damit umgeht.

„Sehr geehrter Herr Wein,

in Ihrer bisherigen Berichterstattung, in der ich oder meine Mandanten betroffen waren, haben Sie journalistische Grundsätze verletzt (indem Sie die Gegenseite angefragt und zitiert, uns jedoch nicht einmal angefragt oder Gelegenheit zur Stellungahme gegeben haben) und sich ausnahmslos als zuverlässiger und unkritischer Unterstützer der Landesregierung und des antisemitischen Antisemitismusbeauftragten Dr. Blume präsentiert. Letzteren darf man aufgrund seiner öffentlichen Avancen zu jungen Asiatinnen jetzt mit gerichtlicher Billigung u.a. ‚Sugar Daddy‘ nennen.

Die wesentlichen Inhalte des Verfahrens können Sie hier nachlesen.

Ihrer Fragestellung ist ohne Probleme zu entnehmen, dass Sie eine weitere Ihrer regierungsnahen Ergebenheitsadressen zu verfassen gedenken.

Die Klageforderung betrug € 10.000,00.

Wie ich und Herr Broder den Vergleich bewerten – und wie dies aufgrund der zahlreichen Reaktionen auf den Vergleich offenbar auch eine fast geschlossene Mehrheit der Öffentlichkeit tut – können Sie dem verlinkten Text entnehmen.

Natürlich fokussieren Sie sich auf nur eine der zwei als schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen angegriffenen Passagen (nicht jedoch auf die Äußerung, die Anwesenheit von Herrn Broder und mir in der LV BW sei geeignet, das ‚Ansehen der Landesvertretung‘ zu beschädigen).

Ihre Frage, ob die unrichtige Behauptung einer Nähe zur AfD eine Beleidigung darstellt, stellt sich ebenso wenig wie die weiteren Fragen in Bezug auf Union und Grüne. Denn darum ging es in dem Rechtsstreit nicht. Der Staat darf beide Äußerungen nicht tun, es handelte sich dabei nach Auffassung des OLG Köln bei den in den gelöschten Tweets getanen Äußerungen um ‚schuldhafte Pflichtverletzungen‘ und eine ‚Persönlichkeitsrechtsverletzung [Broders] von erheblichem Gewicht‘.

Ich rege auch an, noch einmal z.B. hier nachzulesen: ‚Protest gegen Rechtsruck – Anwalt legt AfD-Mandat nieder‘ oder hier.

Sie können mich wie folgt zitieren: ‚Herr Broder und ich freuen uns sehr, mit der Zahlung Baden-Württembergs an Keren Hayesod mehr für die israelische Sache erreicht zu haben als der antisemitische Antisemitismusbeauftragte des Landes in seiner bisherigen Amtszeit.‘

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Nikolaus Steinhöfel“.

Antwort Wein wenige Minuten nach Erhalt der Antwort:

„Vielen Dank. Sie haben mir sehr geholfen.

Gruß, Wein.“

 

Dieser Beitrag wurde zuerst auf Joachim Steinhöfels Blog hier veröffentlicht.

Foto: Achgut.com

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Holger Hertling / 12.03.2024

Als Leser wirklich hübsch anzuschauender Florettkampf. Herzlichen Dank für den Einblick.

Antti Stulzky / 12.03.2024

Selten so gelacht. Danke, Hr. Steinhöfel. Hr. Wein grübelt schwer über der Frage, wie er den Text zu seinen Gunsten interpretieren kann.

Jürg Rückert / 12.03.2024

Herr Wein, wenn ich mit Alice Weidel ein Abendessen gehabt hätte, würden Sie mich doch sicher nicht in den Dunstbereich einer zeitgemäßen Art von “Rassenschande” angesiedelt sehen, oder? Es wäre in der späten Phase unserer Republik nicht das erste Mal, dass ein Picknick mit dem Falschen Kopf und Kragen kostete. Wenn ich mich außer Haus bewege oder was kommentiere, sehe ich mich immer vorsichtig um, nicht weil nun Ramadan ist, nein, weil es ganzjährig so gefährlich wurde in der Nähe Ausgestoßener gesehen zu werden.

Didi Hieronymus Hellbeck / 12.03.2024

Dem haben Sie’s gegeben, aber korrekt. Härter als damals “Broder - Der kleine Denunziant entschuldigt sich” (nachzulesen über Suchmaschine), als Antwort an diesen öffentlich-rechtlichen Fatzke vom SWR. Hart, härter, aber es muss sein. Nur so geht Mitläufern richtig die Muffe. Denn konsequent angefasst, erweisen sie sich als Schlabberlappen.

Max Müütze / 12.03.2024

@Gabriele Klein / 12.03.2024 “Es ist mir unerklärlich wie jemand ... sein Amt ausgerechnet als Antisemitismusbeauftragter ...” Was ist daran unklar? Er leistet seinen Dienst genau wie seine Dienststellen-Beschreibung lautet - wortwörtlich! Er ist ja nicht Anti-Antisemitismusbeauftragter! Ebenso ist ja in DE der ‘Kundendienst’ i.d.R. der Dienst, den der Kunde i.S. der Firma bzw. des Produktes zu erbringen hat - also faktisch ein Bittsteller ... Die deutsche Sprache ist da doch ganz eindeutig, oder nicht?!

Carsten Könke / 12.03.2024

Vielen Dank für die Veröffentlichung. so präzise auf den Punkt kann man Journalisten auch antworten. Das sollte als Vorbild für viele Politiker dienen. Bin gespannt, was davon in der Zeitung erscheint, na ja eigentlich nicht richtig gespannt. Ist doch eher vorhersehbar.

Karl Napp / 12.03.2024

Um das Informationsbedürfnis des Lesers zu befriedigen, muss investigativer Qualitäts-Journalismus am Ball bleiben.

Gabriele Klein / 12.03.2024

Es ist mir unerklärlich wie jemand auf Wiesenthals Antisemitenliste sein Amt ausgerechnet als Antisemitismusbeauftragter betreiben kann. Von der alten BRD kenne ich da eher den Rücktritt so sicher wie das Amen i. der Kirche. Aber heute machen sie alle weiter wie Bulldozer, bis sie vom Ausland oder via Bürgerkrieg irgendwann eine drauf bekommen. Danke wie immer für diese wichtige Arbeit, und das Aufdecken einer grenzenloser Heuchelei.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.03.2024 / 13:00 / 28

Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 / 06:00 / 82

Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2023 / 12:07 / 55

Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann 

Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / 15

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / 43

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / 14

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.05.2023 / 12:00 / 44

Deutschlandfunk jetzt recherchebefreite Zone

Beim Deutschlandfunk wird ungeprüft als bare Münze dargestellt und berichtet und nachgeplappert, was irgendjemand irgendwo behauptet hat. Journalistische Standards: Null, nada, zero. Das gibt’s von dort…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.04.2023 / 11:00 / 55

Döpfner

Springer-Chef Mathias Döpfner wird wegen interner Mails angegriffen. Die öffentlich-rechtlichen Medien sind ganz vorne dabei. Hier soll ein weltanschaulicher Gegner erledigt werden. Dumm, dass Döpfner…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com