Ein weiteres anti-AfD Gesetz wird vorbereitet und dafür soll das Grundgesetz geändert werden. Anscheinend hält man die bestehende demokratische Ordnung nicht für stark genug.
Die Bundesregierung und die Union haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, um das Bundesverfassungsgericht „besser vor möglichen Machtübergriffen von extremistischen Parteien zu schützen“. Entsprechende Regelungen sollen in das Grundgesetz aufgenommen werden, wofür eine 2/3 Mehrheit und damit Stimmen von Teilen der Opposition benötigt werden.
Momentan werden die Richter des Bundesverfassungsgerichtes von Bundestag und Bundesrat gewählt, sind also politische Anstellungen, die vom jeweiligen Machtgefüge beeinflusst werden. Der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth beispielsweise ist Mitglied der CDU. Es besteht die Furcht, dass bei einem Erstarken der AfD in Bund und Ländern diese in der Zukunft auch Einfluss auf die Wahl von Richtern zum Bundesverfassungsgericht haben könnte.
Der Entwurf sieht vor, dass in Artikel 93 die Unabhängigkeit der Richter des Bundesverfassungsgerichts festgeschrieben wird. Weitere geplante Änderungen betreffen die Anzahl der Senate, die Wahl und Amtszeit der Richter sowie die Altersgrenze. Zudem soll festgelegt werden, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts für alle Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden bindend sind. Diese Regelungen sollen in Zukunft nicht mehr mit einfacher Mehrheit geändert werden können.
Die Diskussion über den „Schutz der Justiz, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, vor Einflussnahme durch extremistische Kräfte wie die AfD“, läuft bereits seit Januar und ist Teil des Aktionismus nach dem sogenannten rechten Geheimtreffen von Potsdam.
(Quelle: Rheinische Post, Welt)